Tinnitus ( Ohrgeräusche ) – rechtliche Hilfen durch erfahrenen Rechtsanwalt
Ohrgeräusche ( Tinnitus ) können das Leben ziemlich erschweren. Hierbei unterscheidet man zwischen linksseitigen, rechtsseitigen und beidseitigen Tinnitus.
Tinnitus wird als Schalleinwirkung auf das Ohr wahrgenommen. Die Wahr- nehmung beruht auf einer Störung der Hörfunktion und hat nichts mit den tattsächlichen Geräuschen zu tun. Tinnitus wird von den Betroffenen unterschiedlich wahrgenommen, als Pfeifton, Brummton, Rauschen oder Klopfen.
Der Tinnitus erzeugt Stress für den Körper. Oft kommen Schwindel, Gleichge-wicht-störungen und andere Schwierigkeiten hinzu. Die Folgen des Tinnitus können bis zur Aufgabe des Arbeitsplatzes führen. Die Lebensqualität ist deutlich beeinträchtigt. Oft können bei ausgeprägtem Tinnitus öffentliche Veranstaltungen nicht mehr oder kaum noch besucht werden.
Durch die versorgungsmedizinischen Grundsätze wurden zur Bestimmung des Grades der Behinderung folgende Einstufungen erlassen:
Ohrgeräusche (Tinnitus)- Die Bewertung durch die Versorgungsämter:
Ohne nennenswerte psychische Beeinträchtigungen. Teil GdB 0-10
Erhebliche psychovegetative Begleiterscheinungen Teil GdB 20
Wesentliche Beeinträchtigung der Erlebnis und
Gestaltungsbeeinträchtigungen durch z.B ausgeprägte
depressive Störungen Teil GdB 30-40
Schwere psychische Störungen mit sozialen
Anpassungsschwierigkeiten Teil GdB 50
Die rechtlichen Probleme welche daraus häufig resultieren sind:
- Schwierigkeiten am Arbeitsplatz (Arbeitsrecht)
- Durchsetzung des Krankengeldes bei der
Krankenkasse
- Erlangung des Schwerbehindertenausweis
- Erlangung einer Erwerbsminderungsrente
- Erlangung von beruflicher oder medizinischer Rehabilitation
- Private Berufsunfähigkeitsversicherungen
Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich Ihnen dabei, Ihre Rechte auch durchzu-setzen. Als allgemeiner Erfahrungssatz gilt, je früher der Rechtsanwalt eingeschalten wird, desto besser kann geholfen werden. Ich schaue mir z.B. auch Ihre Facharztatteste an und sage Ihnen, welche Ergänzungen sinnvoll sind. Sie erhalten bei mir zeitnah einen ersten Beratungstermin in der Kanzlei. Telefonberatung auch bundesweit.
Rechtsanwalt Thomas Eschle
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