Immundefekte - Welche rechtlichen Folgen haben Sie
In der Versorgungsmedizin werden Immunerkrankungen bezüglich des Schwerbehindertenausweises wie folgt bewertet:
Angeborene Defekte der humoralen und zellulären Abwehr (z.B. Adenosindesaminase-Defekt, DiGeorge-Syndrom, permanente B-Zell-Defekte, septische Granulomatose)
Die Bewertungen im Einzelnen bezüglich des Grades der Behinderung (GdB):
ohne klinische Symptomatik__________________________________0
trotz Therapie erhöhte Infektanfälligkeit , aber keine
Außergewöhnlichen Infektionen____________________________20-40
trotz Therapie neben erhöhter Infektanfälligkeit auch
außergewöhnliche Infektionen (ein bis zwei pro Jahr)____________50
Bei schwereren Verlaufsformen kommt ein höherer GdS in Betracht.
Erworbenes Immunmangelsyndrom (HIV-Infektion)
HIV-Infektion ohne klinische Symptomatik_____________________10
HIV-Infektion mit klinischer Symptomatik
geringe Leistungsbeeinträchtigung (z. B. bei
Lymphadenopathiesyndrom [LAS])________________________ 30-40
stärkere Leistungsbeeinträchtigung (z. B. bei
AIDS-related complex [ARC]______________________________50-80
schwere Leistungsbeeinträchtigung (AIDS-Vollbild)____________100
Neben dem Schwerbehindertenausweises können folgende rechtliche Themen aufgeworfen sein:
- Erlangung einer Erwerbsminderungsrente
- Private BU- Versicherungen
- Schwierigkeiten am Arbeitsplatz
- Durchsetzung des Krankengeldes bei der Krankenkasse
Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich Ihnen dabei, Ihre Rechte auch durchzusetzen. Als allgemeiner Erfahrungssatz gilt, je früher der Rechtsanwalt eingeschaltet wird, desto besser kann geholfen werden. Ich schaue mir z.B. auch Ihre Facharztatteste an und sage Ihnen, welche Ergänzungen sinnvoll sind. Sie erhalten bei mir zeitnah einen ersten persönlichen Beratungstermin in meiner Kanzlei. Telefonberatung bundesweit.
Rechtsanwalt Thomas Eschle
Rennstr. 2
70499 Stuttgart
Tel:0711-2482446 (Telefonberatung für € 40 zuzügl. UST= € 47,60 auch bundesweit)