Im Sozialversicherungsrecht gibt es folgende Verfahrensstufen:
1. A n t r a g s t e l l u n g :
häufige Beispiele :
- bei der Deutschen Rentenversicherung
Erwerbsminderungsrente
- beim Landratsamt/Versorgungsamt Schwerbehindertenausweis
- Opferentschädigungsverfahren nach schweren Gewalttaten
- bei der Pflegeversicherung wegen Eingruppierung Pflegestufe
- bei der gesetzlichen Krankenkasse wegen Krankengeld
- bei einer Berufsgenossenschaft (bei Arbeitsunfall oder
Berufskrankheit)
- beim Arbeitsamt/ JobCenter Arbeitslosengeld I und II
2. W i d e r s p r u c h
Bei Ablehnung des Antrags innerhalb einem Monat (wichtige Frist!)
Widerspruch schriftlich einlegen (ab hier ist meine Einschaltung als
Anwalt bereits sinnvoll ).
3. K l a g e
bei einem ablehnenden Widerspruchsbescheid, kann man innerhalb
eines Monats K l a g e vor dem zuständigen Sozialgericht einreichen.
Entsprechende Familienrechtschutzversicherungen zahlen in der Regel
ab Klage. Für die Landkreise BB, WN, ES und den Stadtkreis Stuttgart
ist das Sozialgericht Stuttgart, Theodor-Heuss-Str. 2, 70174 Stuttgart
zuständig.
4. B e r u f u n g
Das Landessozialgericht prüft bei einer Berufsklage die Entscheidung
des Sozialgerichts. (Berufungsfristende: 1 Monat nach Zugang des
Urteils 1. Instanz)
5. R e v i s i o n
Über dem Landessozialgericht steht das Bundessozialgericht. Auch
Entscheidungen des Bundesssozialgerichts können wiederum durch das
Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Allerdings fällt das kleine
Bundesverfassungsgericht im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit nur ca.
5 Entscheidungen im Jahr, welche jedoch eine herausragende
Bedeutung haben und in den Medien häufig zitiert werden.
B. Die anwaltliche Dienstleistung :
Ich berate Sie gerne kompetent und ausführlich und nehme Ihnen unter
Einsatz meiner jahrelangen Erfahrung diese schwierige Arbeit ab.
Ein Großteil meiner Mandanten im Bereich des Sozialversicherungs-
rechtes sind langjährig chronisch Kranke. Ich begleite Sie nach aus-
giebiger Beratung durch das gesamte Antrags-, Widerspruchs- und ggf.
Klageverfahren.
Als Rechtsanwalt kann ich Ihnen z.B. in der Region Stuttgart Mediziner
empfehlen, welche bei vorliegen der entsprechenden Diagnose in der
Lage sind, fachärztliche Atteste nach den strengen sozialversicherungs-
rechtlichen Kriterien zu erstellen.
Sinnvoll ist es, wenn um das Ausmaß und die Folgen einer chronischen
Erkrankung gestritten wird, dass man rechtzeitig Fachmediziner z.B.
aus den Bereichen Neurologie/Psychiatrie, Schmerztherapie, Innere
Medizin /Kardiologie, Orthopädie, HNO usw. aufsucht.
Auf der Gegenseite haben sie es mit Mediziner der Sozialversicherung
zu tun, bei denen es scheint, dass es deren wichtigste Aufgabe ist, der
Sozialversicherung Ausgaben an Versicherte zu sparen.
Auch manche Richter haben als Staatsdiener in der Regel die Ausga-
benexplosion unseres Sozialstaates im Kopf und berücksichtigen
dies in ihrer Entscheidung. Daher ist es wichtig, daß Ihre gesundheit-
lichen Schwierigkeiten kompetent und ausführlich aus juristischer und
fachärztlicher Sicht dargestellt werden.
Gerne erhalten Sie über mein Kanzleisekretariat
Telefon 0711-2482446
einen ersten Besprechungstermin. Bitte bringen Sie bisherige
Bescheide der der Behörden, ggf. vorhandene Fach- und Klinikatteste,
Anschriften der Ärzte und Kliniken etc. mit.
Rechtsanwalt Thomas Eschle
Rennstr. 2
70499 Stuttgart
Tel :0711-2482446
E-Mail: KanzleiEschle@t-online.de
sehr ausführliche Homepage zum Sozialversicherungsrecht: