Sozialgericht-Stuttgart-Rechtsanwalt von RA Thomas Eschle

 
Im  Sozialversicherungsrecht gibt es folgende Verfahrensstufen:

     1.  A n t r a g s t e l l u n g :
                   häufige Beispiele :

                   - bei der Deutschen Rentenversicherung      
                               Erwerbsminderungsrente
                   - beim Landratsamt/Versorgungsamt Schwerbehindertenausweis
                   - Opferentschädigungsverfahren nach schweren Gewalttaten
                   - bei der Pflegeversicherung wegen Eingruppierung Pflegestufe
                   - bei der gesetzlichen Krankenkasse wegen Krankengeld
                   - bei einer Berufsgenossenschaft (bei Arbeitsunfall oder  
                               Berufskrankheit)
                   - beim Arbeitsamt/ JobCenter Arbeitslosengeld I und II    

     2.  W i d e r s p r u c h 
           Bei Ablehnung des Antrags innerhalb einem Monat (wichtige Frist!)
           Widerspruch schriftlich einlegen (ab hier ist meine Einschaltung als   
                Anwalt bereits sinnvoll ).

     3.   K l a g e 
           bei einem ablehnenden Widerspruchsbescheid, kann man innerhalb
           eines Monats K l a g e vor dem zuständigen Sozialgericht einreichen.
           Entsprechende Familienrechtschutzversicherungen zahlen in der Regel   
                ab Klage. Für die Landkreise BB, WN, ES und den Stadtkreis Stuttgart 
           ist das Sozialgericht Stuttgart, Theodor-Heuss-Str. 2, 70174 Stuttgart   
                zuständig. 

     4.   B e r u f u n g
           Das Landessozialgericht prüft bei einer Berufsklage die Entscheidung
                des Sozialgerichts. (Berufungsfristende: 1 Monat nach Zugang des
           Urteils 1. Instanz)

     5.   R e v i s i o n    
           Über dem Landessozialgericht steht das Bundessozialgericht. Auch
                Entscheidungen des Bundesssozialgerichts können wiederum durch das
                Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Allerdings fällt das kleine 
                Bundesverfassungsgericht im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit nur ca.
           5 Entscheidungen im Jahr, welche jedoch eine herausragende
                Bedeutung haben und in den Medien häufig zitiert werden.

           B. Die anwaltliche Dienstleistung :

           Ich berate Sie gerne kompetent und ausführlich und nehme Ihnen unter
                Einsatz meiner jahrelangen Erfahrung diese schwierige Arbeit ab.
           Ein Großteil
meiner Mandanten im Bereich des  Sozialversicherungs-
           rechtes sind langjährig chronisch Kranke. Ich begleite Sie nach aus-
           giebiger Beratung durch das gesamte Antrags-, Widerspruchs- und ggf.
           Klageverfahren.
          
            Als Rechtsanwalt kann ich Ihnen z.B. in der Region Stuttgart Mediziner
                empfehlen, welche bei vorliegen der entsprechenden Diagnose in der  
                 Lage sind, fachärztliche Atteste nach den strengen sozialversicherungs-
            rechtlichen Kriterien zu  erstellen.
          
            Sinnvoll ist es, wenn um das Ausmaß und die Folgen einer chronischen
                Erkrankung gestritten wird, dass man rechtzeitig Fachmediziner z.B.  
                aus den Bereichen Neurologie/Psychiatrie, Schmerztherapie, Innere 
            Medizin /Kardiologie, Orthopädie, HNO usw. aufsucht.

            Auf der Gegenseite haben sie es mit Mediziner der Sozialversicherung
                 zu tun, bei denen es scheint, dass es deren wichtigste Aufgabe ist, der
                 Sozialversicherung Ausgaben an Versicherte zu sparen.

             Auch manche Richter haben als Staatsdiener in der Regel die  A
usga-
             benexplosion unseres Sozialstaates im Kopf und berücksichtigen 
                  dies in ihrer  Entscheidung. Daher ist es wichtig, daß Ihre gesundheit-    
                 lichen Schwierigkeiten kompetent und  ausführlich aus juristischer und   
                  fachärztlicher Sicht dargestellt werden.

             Gerne erhalten Sie über mein Kanzleisekretariat
                                  Telefon 0711-2482446
                  einen  ersten Besprechungstermin. Bitte bringen Sie bisherige
            Bescheide der der Behörden, ggf. vorhandene Fach- und Klinikatteste,
            Anschriften der Ärzte und Kliniken etc. mit.
                     

            Rechtsanwalt Thomas Eschle
            Rennstr. 2
            70499 Stuttgart
            Tel :0711-2482446

            E-Mail:
KanzleiEschle@t-online.de

            sehr ausführliche Homepage zum Sozialversicherungsrecht: 
 
            www.rechtsanwalt-eschle.de
 

 

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